Vermögenswirksame Leistungen in einem Aktienfonds fördert der Staat mit maximal 20 Prozent der eingezahlten Beträge, sofern diese 400 Euro im Kalenderjahr nicht übersteigen. Zahlst du vermögenswirksame Leistungen in einen Bausparvertrag ein, kannst du dir bis maximal 9 Prozent der eingezahlten Beiträge an Förderung sichern, soweit diese 470 Euro im Kalenderjahr nicht übersteigen. Ob dabei dein Arbeitgeber den Betrag zusätzlich zum Lohn gewährt oder ob du die Zahlungen freiwillig aus deinem Nettogehalt leistest, macht für die staatliche Förderung keinen Unterschied. Voraussetzung ist nur, dass dein Arbeitgeber die Überweisung veranlasst.