Das BGH-Urteil vom 27.04.2021 und seine Folgen
Aktuelles Schreiben an Sie
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB), Sonderbedingungen und Preis- und Leistungsverzeichnis (PLV)
Sehr geehrte Kundinnen und Kunden,
der Bundesgerichtshof hat mit seinem Urteil vom 27.04.2021 entschieden, dass Banken bei Vertrags- und Entgeltänderung die aktive Zustimmung ihrer Kunden einholen müssen. Bis zu diesem Urteil galt die sog. Zustimmungsfiktion.
Aus diesem Grund melden wir uns aktuell bei Ihnen – entweder schriftlich oder online. Sie bekommen alle Informationen rund um die Zustimmung zu unseren Entgelt- sowie Vertragsbedingungen automatisch und ressourcenschonend in Ihrem Online-Banking und Ihrer VR Banking App bereitgestellt. Falls Sie noch keinen Online- Zugang haben, bekommen Sie alles per Post zugeschickt.
Wir bitten Sie, sich schnell zu unseren aktuellen Entgelt- und Vertragsbedingungen zurückzumelden. Denn eine gute und vertrauensvolle Geschäftsbeziehung mit Ihnen ist uns sehr wichtig und hierzu gehört eine aktuell gültige Vertragsgrundlage.
Alle unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen Ihnen für Fragen zu diesem Thema immer sehr gerne zur Verfügung.
Ihre Raiffeisenbank Unteres Zusamtal eG
Robert Sauer (Vorstand) Bernhard Hopfner (Vorstand)
